Zugordnung des Fassendumzugs in Landsweiler
für Teilnehmer am Umzug
Gültigkeit
Die Zugordnung gilt für alle Teilnehmer am Umzug in Landsweiler. Mit der Anmeldung zum Umzug wird diese Zugordnung verbindlich anerkannt.
Teilnahmeberechtigung
Die Entscheidung über eine Teilnahme am Umzug obliegt dem Veranstalter bzw. dessen Beauftragten. Nur angemeldete Teilnehmer dürfen am Umzug teilnehmen.
Gestaltung
Zugteilnehmer haben sich und mitzuführende Gegenstände – unter Beachtung des regionalen Brauchtums – dem Ereignis entsprechend zu gestalten, wobei gegen Anstand und Sitte verstoßende sowie verunglimpfende Darstellung nicht zulässig sind.
Umfassende fastnachtliche Dekoration ist erforderlich. Werbung darf nicht dominant zur Geltung gebracht werden.
Die Teilnahme von Fahrzeugen, Pferden bedarf grundsätzlich einer gesonderten Genehmigung durch den Veranstalter.
Zugmaschine / Wagen
Prüfen Sie bitte Abstimmung zwischen Zugmaschine und Wagen.
Sicherungsbolzen und Splinte, Bremsvorrichtung Räder-Reifen-Luftdruck.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, bei An- und Abfahrt sollten die Motivwagen mit funktionstüchtigen Rück und Bremslichter sowie Blinker ausgestattet sein.
Zufahrt – Umzug – Rückfahrt
Oberstes Gebot: Alkoholverbot für Fahrer
Auf der Fahrt zum Aufstellungsplatz, sowie auf der Heimfahrt sollten sich auf dem Anhänger keine Personen aufhalten.
Motivwagen, müssen während des Zuges jeder Seite von zwei Personen zur Sicherung begleitet werden. Sollte dies nicht möglich sein kann der Wagen nicht teilnehmen.
Ablauf
Zugteilnehmer haben sich innerhalb einer Toleranz von max. einer viertel Stunde am zugewiesenen Aufstellungsplatz einzufinden.
Das Eingliedern in den laufenden Zug sowie etwaiges Ausgliedern aus dem Zug erfolgt nur nach Weisung der Zugleitung. Ein eigenmächtiges Ausscheren aus dem Zug vor Erreichen des Auflösungsplatzes ist grundsätzlich untersagt.
Wurfmaterial ist unter Vermeidung verletzungsgefährlicher Wurftechnik auszubringen. Größere bew. Eckige und harte Gegenstände dürfen nur gezielt abgegeben werden.
Während eines Zugstillstandes soll Wurfmaterial nicht abgeben werden.
Die Fortbewegung des Zuges darf nicht beeinträchtig oder gar aufgehalten werden.
Versicherung, Abgaben, Rechte
Zugteilnehmer haben für eigenen Versicherungsschutz zu sorgen.
Eine Teilnahme am Umzug erfolgt auf eigene Gefahr, da insbesondere seitens des Veranstalters keine Unfallversicherung besteht.
Zugteilnehmer willigen in Ton- und Bildaufzeichnungen sowie etwaige Übertragungen derselben ein und verzichten insoweit auf diesbezügliche Urheberrechte.